Sichtweiten Infos
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- Kategorie: Sichtweiten
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Einführung in die Sichtweitenseite
Zweck
Der Zweck der Sichtweitenseite ist es, die aktuellen Unterwasser-Sichtverhältnisse der Gewässer der Schweiz und des angrenzenden nahen Auslandes übersichtlich und möglichst aktuell darzustellen.
Prinzip
Die Sichtweitenseite ist eine online-Dienstleistung der Homepage des Tauchclub Aarau nach dem Motto "von Tauchenden - für Tauchende", in diesem Sinne gratis, jedoch auf der Mitarbeit vieler Tauchenden der ganzen Schweiz aufbauend.
Funktionsweise
Auf der eigentlichen Sichtweitenseite sind die aktuellen Sichtweiten der vorhandenen Tauchplätze aufgelistet, sortiert nach Gewässern. Dargestellt sind immer nur die Sichtweiten, die nicht älter sind als 14 Tage. Ältere Meldungen werden laufend automatisch enfernt. Auf dieser Seite können sich alle Taucher Informationen besorgen für ihren nächsten Tauchgang. Da wir auf möglichst viele und aktuelle Sichtinfos angewiesen sind, ist jede Taucherin und jeder Taucher dazu eingeladen, ihrerseits nach dem Tauchgang die vorgefundenen Sicht-Informationen zu melden. So bleiben diese Seiten aktuell. Gemeldet werden können Sichtinfos zu sehr vielen Tauchplätzen, nämlich zu allen, die in den Auswahllisten des Sichtmeldungs-Formulars vorhanden, resp. die übersichtlich auf der Tauchplatzliste dargestellt sind. Wer noch weitere Tauchplätze kennt, die bei uns gar noch nicht erfasst sind, darf diese mit dem entsprechenden Formular auf der Tauchplatzliste bekanntgeben.
Tauchtiefen
Allgemeines
Ein entscheidender Faktor für die Sicherheit beim Tauchen ist die Tiefengrenze. Bei Tauchgängen tiefer als 30m erhöht sich das Risiko eines Zwischenfalles um ein Vielfaches. Die Seite ist für alle Taucher gedacht, so auch für Tauchlehrer. Deshalb wurde auch die Tiefenangabe ">40m" aufgeführt. Diese Angabe soll aber niemanden dazu verleiten, Tiefen zu betauchen, die nicht seinem/ihrem Niveau entsprechen. Dafür ist jede(r) selber verantwortlich. Wer aber bis 40m taucht, kann meistens auch schon sehen, wie die Sicht einige Meter tiefer ist. Die Angaben, welche man nicht kennt, einfach im Formular leerlassen.
Wer hierzu Fragen oder Bemerkungen hat, kontaktiert bitte die
Tiefenlimiten nach SUSV
T* | bis 10m | pro zehn Tauchgängen kann der Tiefenbereich um 1 bis höchstens 5m erweitert werden. |
T** | bis 25m | pro zehn Tauchgängen kann der Tiefenbereich um 1 bis höchstens 5m erweitert werden. Die maximale Tiefe ist vom taucherischen Niveau abhängig, beträgt aber höchstens 40m. |
T*** | bis 40m | |
TL | bis 50m | [Quelle: Tauchlehrer-Ordner des SUSV, März 1998] |
Versicherungsleistungen der SUVA
Für Unfälle, die einem Versicherten bei der Ausübung einer allgemein üblichen Sportart zustossen, erbringt die SUVA (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) grundsätzlich die vollen Versicherungsleistungen. Dazu zählt in Berücksichtigung der nachfolgenden Ausführungen auch der Tauchsport.
Das Tauchen - vor allem das Freizeittauchen - kann in recht verschiedenen Variationen ausgeübt werden. Es ist nicht möglich, Vorschriften und Richtlinien aufzustellen, die für alle Arten in gleicher Weise gültig sind. Die Verhältnisse müssen daher von Fall zu Fall geprüft werden.
Primäre Voraussetzung für eine Leistungspflicht der Unfallversicherung ist das Vorliegen eines Unfallereignisses im Sinne des Gesetztes. Eigentliche Taucherkrankheiten (z.B. Dekompressionsleiden) fallen also nicht in den Bereich der obligatorischen Unfallversicherung.
Im allgemeinen gilt es folgendes zu beachten:
- Der Versicherungsschutz für Nichtberufsunfälle gilt weltweit.
- Voller Versicherungsschutz besteht, wenn sich der Versicherte vor Aufnahme des Tauchsports über seinen Gesundheitszustand Rechenschaft gibt und das Tiefentauchen vernüftig betreibt. Die SUVA versteht darunter das Tauchen mit der notwendigen Ausrüstung in Tiefen, die für den mit Atemgerät ausgerüsteten Menschen nach wissenschaftlicher Erkenntnis noch als unschädlich bezeichnet werden.
- Das Tauchen in Tiefen von über 40 Metern gilt als Wagnis. Bei einem Unfall müssten die Geldleistungen (Taggeld, Renten Integritätsentschädigungen usw.) nach Art. 39 des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung und Art. 50 Abs. 1 der entsprechenden Verordnung um 50% gekürzt werden. Die Heilkosten sind von der Kürzung nicht betroffen. Die Kürzung gilt auch für langfristige und erfahrene Taucher. Eine Ausdehnung der Tiefenlimite bis 50 Meter gewährt die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt SUSV-Moniteuren und all denjenen Tauchlehrern, die mindestens die gleich hohen Anforderungen erfüllen wie der SUSV.
- Anders liegen die Verhätnisse bei Rettungsaktionen. Sie sind auch dann voll versichert, wenn sie an sich als Wagnis zu betrachten wären.
- Allfällige besondere Risiken müssten bei einer privaten Versicherungsgesellschaft zusätzlich versichert werden.
[Quelle: Auskunft nach Anfrage an die SUVA Aarau]
Fairplay
Für die Richtigkeit der Sichtweiten können wir keine Garantie übernehmen, da die Sicht-Daten direkt vom Melde-Formular in die Sichtweitenseite übertragen werden.
Bitte spielt mit und füllt das Sicht-Meldeformular wahrheitsgetreu aus!
Fragen, Anregungen, Kritik
Wer Fragen, Kritik oder Anregungen hat zur Seite der Gewässersichtweiten, schreibt uns ein